Anmeldung

Um Euch für die Sommerferienreise des »Pankower Maulwürfe e.V.« aus Berlin vom 2. bis 18. August 2024 in die Dübener Heide nach Bergwitz verbindlich anzumelden, sendet bitte das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular an die angeführte Adresse.

Anmeldeformular zum Runterladen als PDF

Teilnahmebedingungen

  1. Mit der unterschriebenen Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt. Die Anmeldung ist für beide Seiten verbindlich, wenn vom veranstaltenden Verein eine schriftliche Anmeldebestätigung erfolgt ist. Im Falle des Nichtzustandekommens der Mindestzahl von 20 Teilnehmenden kann die Fahrt vom veranstaltenden Verein – Pankower Maulwürfe e.V. – kostenfrei abgesagt werden. Getätigte Anzahlungen werden zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
  2. Die Teilnahmebeiträge werden zu den in der Anmeldebestätigung genannten Terminen fällig. Werden die Teilnahmebeiträge nicht zu den festgelegten Terminen bezahlt, kann die Anmeldung vom veranstaltenden Verein storniert werden.
  3. Bei Rücktritt oder Streichung gemäß Punkt 2 werden folgende Stornogebühren vereinbart:
    1. 40,- € bei Streichung sowie bei Abmeldung bis 28 Tage vor Fahrtbeginn.
    2. 80,- € bei späterer Abmeldung ohne triftigen Grund (Krankheit o.ä.) bis spätestens drei Tage vor Fahrtbeginn (Posteingang).
    3. Bei einer Abmeldung ab drei Tage vor Fahrtbeginn bzw. bei unbegründetem Nichterscheinen bei der Abfahrt ohne Abmeldung werden alle anfallenden Kosten, mindestens jedoch 80,- € berechnet.
  4. Vom Teilnehmenden einzunehmende Medikamente (auch »Reisetabletten«) sind mit der Einnahmeverordnung zu Fahrtbeginn den Gruppenleitenden zu übergeben.
  5. Auf allen Fahrten gilt für Teilnehmende – unabhängig vom Alter – in Gebäuden und im Wald absolutes Rauchverbot. Ferner gilt ein allgemeines Alkoholverbot.
  6. Teilnehmende dürfen das Gelände der Unterkunft nur nach Absprache und mit Zustimmung der verantwortlichen teamenden Person und nur in Gruppen zu mindestens drei Personen verlassen.
  7. Teilnehmende, die wiederholt gegen die Verhaltensregeln verstoßen oder die Platzordnung der Unterkunft missachten, können vom veranstaltenden Verein zurück nach Hause geschickt werden. Im Fall eines entsprechenden Reiseabbruchs wird versucht, die Erziehungsberechtigten telefonisch zu benachrichtigen und sie dabei aufzufordern, den Teilnehmenden innerhalb von 24 Stunden abzuholen. Können oder wollen die Erziehungsberechtigten einen Rücktransport nicht organisieren, steht es dem veranstaltenden Verein frei, selbst die Modalitäten der Rückreise zu bestimmen. Alle dabei anfallenden Kosten, einschließlich einer eventuellen Begleitperson, sind von der teilnehmenden Person, bzw. deren Erziehungsberechtigten zu übernehmen.
  8. Die Erziehungsberechtigten erteilen mit der Anmeldung eine Bade- und Schwimmerlaubnis, sofern nicht auf dem Anmeldeformular ausdrücklich anders vermerkt.
  9. Die Erziehungsberechtigten erklären ihre Zustimmung zum Transport der Teilnehmenden mit Bus und PKW durch Reisebetreuende auf der Hin- und Rückfahrt, und am Veranstaltungsort.
  10. Reiseteilnehmende bzw. deren Erziehungsberechtigte müssen alle Kosten übernehmen, die dadurch entstehen, dass die teilnehmende Person nicht die erforderlichen Reisedokumente mitführt, ebenso die Kosten für Beschaffungen nicht mitgebrachter Reiseutensilien (z. B. warme Kleidung, Schuhe, Regenbekleidung).
  11. Die Erziehungsberechtigten willigen in alle notwendigen medizinischen Behandlungen ein. Der veranstaltende Verein kann entstandene Kosten für Transporte in Rechnung stellen.
  12. Die Reiseteilnehmenden können im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten selbst bestimmen, mit welchen anderen Teilnehmenden sie zusammen in einem Zimmer bzw. Zelt wohnen. Die Teamenden nehmen nur Einfluss, wenn sich Probleme ergeben.
  13. Reiseteilnehmende, ersatzweise deren Erziehungsberechtigte, haften für alle Schäden, die die teilnehmende Person während der Fahrt verursacht.
  14. Alle Betreuenden bereiten sich gründlich auf die Fahrten vor. Der veranstaltende Verein haftet für eine gewissenhafte Reisevorbereitung und Reiseabwicklung, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind die Betreuenden angewiesen, alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen. Ein entsprechendes Verhalten wird auch von den Reiseteilnehmenden erwartet.
  15. Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden bzw. deren Erziehungsberechtigten damit einverstanden, dass ihre Daten entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz in EDV-Anlagen gespeichert werden. Eine Weitergabe an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht.
  16. Für den Fall der Nichtigkeit eines einzelnen Bestandteils dieser Teilnahmebedingungen bleiben alle anderen Bestandteile weiterhin gültig.